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Meridian, BOB und BRB: Ausgangsbeschränkungen in Bayern: Einschränkungen im Zugverkehr

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), und damit auch die Unternehmen Bayerische Oberlandbahn GmbH und Bayerische Regiobahn GmbH, gilt als systemkritische Infrastruktur. Der ÖPNV ist demnach für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen in Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und die Bayerische Regiobahn GmbH haben daher bisher ihren Fahrplan weitestgehend aufrecht erhalten. Dennoch müssen sie ihren Betrieb ab der kommenden Woche einschränken. Nötig machen dies u.a. vorsorgliche Freistellungen von Mitarbeiter*innen und Krankmeldungen.

Auf allen Strecken von Meridian, BOB und BRB (Strecken Augsburg – Schongau, Augsburg – Ingolstadt – Eichstätt, Augsburg/München – Füssen, Augsburg – Landsberg) wird das Zugangebot ab Mittwoch, 25. März 2020 und zunächst bis 19. April 2020 auf stündliche Angebote reduziert.

Ausnahmen bzw. Besonderheiten sind wie folgt:
- Meridian: Auf den Strecken München – Rosenheim – Salzburg/Kufstein ist der grenzüberschreitende Verkehr weiterhin unterbrochen. Meridianzüge enden und wenden in Freilassing bzw. Kiefersfelden.
In Absprache mit den darüber entscheidenden Behören wird ab Mittwoch, 25. März 2020, der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Freilassing und Salzburg wieder aufgenommen, nachdem kurzfristig mit den Polizeibehörden praktikable Lösungen zur Durchführung der Grenzkontrollen gefunden werden konnten.
Der grenzüberschreitende Verkehr zwischen Kiefersfelden und Kufstein (Tirol) bleibt ausgesetzt.
Ferner entfallen die Pendelfahrten zwischen München und Deisenhofen.
- BRB (Strecken Augsburg – Schongau und Augsburg – Ingolstadt – Eichstätt): Bereits seit 18. März 2020 verkehren die Züge der BRB nur noch im Stundentakt. Dieser Stundentakt wird bis voraussichtlich 19. April 2020 verlängert.

Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und Bayerische Regiobahn GmbH weisen darauf hin, dass weitere Rückfallkonzepte in Vorbereitung sind, für den Fall, dass diese Maßnahmen aufgrund weiterer Einschränkungen nötig werden sollten. Die oben genannten Einschränkungen sind personalmangelbedingt und auf die Corona-Krise zurückzuführen: Mitarbeiter*innen mit Vorerkrankungen, die das Infektionsrisiko erhöhen, sind angehalten, sich mit dem Bahnarzt in Verbindung zu setzen, um die Notwendigkeit einer Freistellung zu klären. Auch Krankschreibungen sind die Folge. Den bestätigten Fall einer Infektion mit dem Coronavirus gibt es in der gesamten Belegschaft der Unternehmen jedoch bisher nicht.

„Wir bedauern die Einschränkungen außerordentlich, sind uns jedoch auch der Tatsache bewusst, dass wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten müssen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, obwohl wir zur systemkritischen Infrastruktur gehören“, so Fabian Amini, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und Bayerischen Regiobahn GmbH. „Unseren Mitarbeitenden gegenüber lassen wir die größtmögliche Fürsorgepflicht walten: Sei es aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen notwendige Freistellungen. Ich möchte mich herzlich bei all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die tagtäglich mit großer Besonnenheit und verantwortungsvollem Umgang in dieser herausfordernden Situation ihren Dienst leisten, um unseren öffentlichen Nahverkehr, der auch eine der wesentlichen Säulen unserer Gesellschaft ist, aufrecht zu erhalten.“

Wie lange die Einschränkungen bestehen bleiben oder diese künftig ausgeweitet werden müssen, ist derzeit nicht mit Gewissheit abzusehen. Die Bayerische Oberlandbahn GmbH und Bayerische Regiobahn GmbH sind hierzu in stetem Austausch mit den zuständigen Behörden und werden ihren Betrieb den Anweisungen dieser Behörden folgend anpassen, wenn dies angeordnet wird.

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