Können mobilitätseingeschränkte Reisende nach dem Umbau des Bahnhofs Marktoberdorf problemlos vom Bahnsteig in den Zug und vom Zug auf den Bahnsteig gelangen? Um diese Frage endgültig zu klären, trafen sich Vertreter der BRB, unter ihnen Betriebsleiter Manuel Vorbach, der Stadt Marktoberdorf mit Bürgermeister Dr. Wolfgang Hell und der Behindertenbeauftragten Waltraud Joa am umgebauten Bahnsteig mit einer Höhe von 76 Zentimetern. Auch Kaufbeurens Oberbürgermeister Stefan Bosse war anwesend, weil dessen Bahnhof im Jahr 2026 umgebaut werden soll.
Manuel Vorbach brachte die Teilnehmenden auf den aktuellen Stand aus Sicht des Eisenbahnverkehrsunternehmens: „Die Bahnsteighöhe wurde von der DB InfraGO AG auf die künftig bundeseinheitliche Höhe von 76 Zentimeter festgelegt, unsere Züge haben eine Einstiegshöhe von 63 Zentimetern und so ergibt sich eine Höhendifferenz von 13 Zentimetern. Der Spalt zwischen Bahnsteigkante und Trittstufe am Zug, der überwindet werden muss, bleibt aber gleich“. Dieser Spalt sei für Fahrgäste mit Kinderwagen oder Rollator und Rollstuhlfahrende mit Begleitperson relativ einfach zu überwinden. Für die meisten Rollstuhlfahrenden ohne Begleitperson sei dies nicht möglich. „In unseren Fahrzeugen führen wir Rampen mit, die bei Bedarf vom Fahrpersonal angelegt werden, um höhergradig gehbehinderten Menschen und Rollstuhlfahrenden den Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Unsere Züge erfüllen übrigens alle die Mindestanforderungen unseres Auftraggebers BEG“, erklärte Vorbach. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft, kurz BEG, plant, finanziert und kontrolliert den bayerischen Regional- und S-Bahn-Verkehr im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Bei dem Ortstermin testeten eine Person im Standardrollstuhl und die Marktoberdorfer Behindertenbeauftragte Waltraud Joa mit ihrem elektrischen Rollstuhl das Ein- und Aussteigen. Nach dem Anlegen der Rampe durch BRB-Personal war dies problemlos möglich. Seit vielen Jahren gebe es Bemühungen, das Eisenbahnsystem im Hinblick auf die Barrierefreiheit zu verbessern. Dies mündete zum Beispiel in einer von der EU-Kommission erlassenen und mehrfach verschärften Richtlinie, die unter anderem den Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität beinhaltet. „Die Einhaltung der Richtlinie ist europaweit verpflichtend und selbstverständlich halten auch wir uns daran, sonst hätten unsere Züge keine Zulassung bekommen und wir könnten nicht fahren“, betonte Manuel Vorbach. Allerdings bedeute diese Richtlinie nicht eine Barrierefreiheit im Sinne der Behindertenverbände, schränkte er ein.
Auf der Webseite der BRB (www.brb.de) stehen unter „Barrierefrei reisen“ wertvolle Informationen und auch ein Video, das den Ein- und Ausstieg mit Rampe zeigt. Dort sind auch die Kontaktdaten des bundesweiten Mobilitätsservices, über den Personen mit Mobilitätseinschränkungen ihre Zugfahrt anmelden und Hilfe bekommen können. Manuel Vorbach: „Allerdings sind wir bei der BRB deutlich kundenfreundlicher als die meisten Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland, bei denen zum Teil bis zu 24 Stunden vorher eine Anmeldung nötig ist. Uns erleichtert die Anmeldung zwar die Planung, aber zwingend erforderlich ist sie nicht. Bei uns können Rollstuhlfahrende auch spontan zusteigen.“ Und wenn kein Kundenbetreuender auf dem Zug ist? „Dann hilft unser Triebfahrzeugführender und legt die Rampe an.“ Das dauert doch und führt zu Verspätungen? „Das stimmt, aber wir lassen keinen Rollstuhlfahrenden stehen, nur weil das Zeit kostet.“